Es war keine verschwendete Zeit, dass ich heute zum LG Berlin gefahren bin. Die von mir gestern angekündigte Widerspruchsverhandlung zu einstweiligen Verfügungen des 1. KHK Gerhard L. gegen den Verlag 8. Mai als Herausgeber der Tageszeitung “Junge Welt” war ein echtes Spektakel, dass, wie der jungen Welt von heute zu entnehmen ist, leider mit einer verheerenden Niederlage für die Pressefreiheit in Deutschland geendet hat.
Wie die linke Zeitung “Junge Welt” heute berichtet, führt BKA-Hauptkommissar Gerhard L., der trotz eines wandelnden Alibis nach wie vor im Verdacht steht, unter dem Decknamen Sam an der Folter von Khaled El-Masri beteiligt gewesen zu sein, ein äußerungsrechtliches Verfahren vor dem LG Berlin gegen die “Junge Welt”. Am morgigen Donnerstag wird dazu vor dem mir auch bereits bestens bekannten LG Berlin eine mündliche Verhandlung stattfinden:
Sache: Gerhard L. ./. Junge Welt
Ort: Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Raum 143, 12 Uhr
Zeit: Donnerstag, den 7.12.2006
Bevor ich mich nun daran mache, den Bericht zu meiner heutigen Verhandlung am AG Hamburg zur Klage vom Genossen Popbeauftragten und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen mich wegen der Nichtzahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten zu schreiben, hier noch schnell ein Quickie. Ein hervorragend objektiver und keinesfalls irgendwie fischig riechender Bericht bei DW TV zur Combots AG und ihren Chef Michael Greve ist im Batzlog unter dem Titel “Nur mal so gefragt…” Opfer von fürchterlichen Gemeinheiten geworden.
Juristen mit herrschender Meinung erklären den Satz in Deutschland so, dass zwar keine Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen stattfindet, aber im Nachhinein jeder für seine Äußerungen im Internet von Gerichten fertig gemacht werden kann. Dass damit eine offizielle Vorabzensur von Meinungsäußerungen lediglich durch die aus Angst installierte Schere in den Köpfen von Publizisten ersetzt wird, hält offenbar die herrschende Meinung im Gegensatz zu mir nicht für verfassungswidrig.
Berichte über das deutsche Rechtswesen, dass die Zensur durchsetzt, können jedoch in Deutschland, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, auch in einer Vorab-Zensur verboten werden:
Auf der Buskeismus-Seite von Rolf Schälike gibt es einen bemerkenswerten Bericht zu einer Widerspruchsverhandlung beim LG Hamburg in der Sache 324 O 521/06 K. vs. Berliner Verlag GmbH. In dem einstweiligen Verfügungsverfahren entschied die Pressekammer des LG Hamburg am 07.11.2006, dass das Verfügbarmachen von Zeitungsartikeln im Internet, die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung rechtmässig waren, durch Zeitablauf rechtswidrig werden kann.
herzlich möchte ich Sie als neuen, hoffentlich nun regelmäßigen, Leser von Mein Parteibuch - Ein Internettagebuch mit Katzenbildern willkommen heißen. Sehr gefreut habe ich mich über ihren netten Leserbrief vom Donnerstag. Selbstverständlich werde ich das Urheberrecht auf ihrem Werk entsprechend Ihrer Wünsche und dem Rahmen der geltenden Gesetze beachten. Besonders gut gefallen hat mir Ihr Scherz, jegliches zitieren und kommentieren in den Nutzungsbedingungen Ihres Werkes auszuschließen. Diese Antwort steht im Gegensatz zu Ihrem Leserbrief jedoch wie alle Inhalte meiner Webseite unter einer Copy-Left Lizenz, das heißt, Sie können diesen Antwortbrief nach Herzenslust kopieren, publizieren und in eigene Werke einbinden, sofern Sie nur jedem anderen das Recht einräumen, dies auch zu tun.
Wer bei Google Deutschland nach dem Suchbegriff “Easydentic” sucht, der findet am Ende der Ausgabe der Suchergebnisse folgende Mitteilung:
Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.
Ein Vergleich mit den Suchergebnissen von Google USA zeigt sehr schnell, welches Suchergebnis bei Google Deutschland fehlt. Es ist der Artikel in Julio Lambings Axonas Weblog mit Titel: “Weil Sie einzigartig sind…” - Sicherheitstechnologie in den Händen eines obskuren Geschäftsmilieus?, der unter dem URI
http://axonas.twoday.net/stories/2527087/
abrufbar ist.
Gestern Abend hat das ZDF im Magazin Frontal21 einen Beitrag von Friedrich Kurz und Tanja von Unger mit Titel Rufmord im Internet - “Hass-Seiten” vernichten wirtschaftliche und private Existenzen ausgestrahlt. Spätestens bei der völlig unkritischen Werbung für ein ganz bestimmtes Internetvictims-Forum hatte ich starken Fischgestank in der Nase. (weiterlesen…)
Wie ich gerade erfahren habe, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger heute über die gelungene Abmahnung von Sigmar Gabriel gegen Mein Parteibuch. (weiterlesen…)
Da ich heute schon mehrfach gefragt wurde, ob ich nicht wüßte, was mit Snakecity.cc los ist, möchte ich dazu eine E-Mail veröffentlichen, die mich heute erreicht hat: (weiterlesen…)
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Jan | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
| 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 |
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 |
| 29 | 30 | 31 | ||||
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


[powered by WordPress.]
26 queries. 0.571 seconds.
Built dynamically. Top