Wie ich von Rolf Schälike erfahren habe, wurde mein Widerspruch gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zur einstweiligen Verfügung wegen zitatweiser Veröffentlichung eines an mich gerichteten Schreibens eines Anwaltes der Kasseler Kanzlei Herold Flashar Gehb durch das Landgericht Hamburg abgewiesen.
Im Nachgang zum Verfahren 27 O 1044/06 Rechtsanwalt Freiherr v. G. gegen mich wegen Veröffentlichung eines anonymisierten Abmahnschreibens in pdf-Form, in dem ich einen Vergleich geschlossen hatte, gibt es nun auch eine Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin.
Auf Buskeismus.de gibt es einen bemerkenswerten Prozessbericht von einer Verhandlung Dr. Thomas Middelhoff gegen Gruner + Jahr AG & Co. KG vor der Pressekammer des LG Hamburg.
Ursprünglich war der Stein des Anstoßes wohl eine Stelle in der Anwaltsliste auf der von Rolf Schälike betriebenen Buskeismus-Seite zur äußerungsrechtlichen Gerichtsberichterstattung. Dort erwähnte Rolf Schälike unter anderem, dass Anwalt X als Einzelanwalt von zu Hause aus arbeite. Anwalt X ging dagegen vor. Rolf Schälike hat im Nachgang dazu das Haus, in dem Kanzlei und Wohnräume des Anwaltes liegen, nebst Klingelschild, auf dem es nur einen Klingelknopf gibt, fotografiert, und die Fotos inklusive einer Umfrage, ob man angesichts dieser Tatsachen sagen könnte, der Anwalt arbeite von zu Hause aus, ins Internet gestellt.
Das gefiel dem Medienanwalt auch nicht und so verlangte er erneut Unterlassung. (weiterlesen…)
Nachdem die First-Media-Kollerkommunikation im Parteibuch und bei ix als first.info schon vor ein paar Monaten für reichlich Lacher gut war, legt Dr. rer. pol. Frank Huber im Dezember pünktlich zum Weihnachtsgeschäft noch mal eine Schippe drauf.
Juristen mit herrschender Meinung erklären den Satz in Deutschland so, dass zwar keine Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen stattfindet, aber im Nachhinein jeder für seine Äußerungen im Internet von Gerichten fertig gemacht werden kann. Dass damit eine offizielle Vorabzensur von Meinungsäußerungen lediglich durch die aus Angst installierte Schere in den Köpfen von Publizisten ersetzt wird, hält offenbar die herrschende Meinung im Gegensatz zu mir nicht für verfassungswidrig.
Berichte über das deutsche Rechtswesen, dass die Zensur durchsetzt, können jedoch in Deutschland, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, auch in einer Vorab-Zensur verboten werden:
In dem Blog https://mein-parteibuch.de/2006/12/01/fortsetzung-fh/ wird unter der Überschrift “Fortsetzung (FH) behauptet:
Eigentlich hatte ich gedacht, dass mit dem vor Gericht geschlossenen Vergleich die Geschichte um die Veröffentlichung seiner anonymisierten Abmahnung an den Betreiber von Forenabmahnungen.de auf Mein Parteibuch nun zu Ende sei. Aber Pustekuchen, zwar liegt mir das Protokoll des LG Berlin noch nicht vor, aber Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) Günter Freiherr von Gravenreuth hat meinem Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma schon ein weiteres Schreiben geschickt.
Freiherr von Gravenreuth begehrt mit Schreiben vom 28.11.2006 eine Geldzahlung dafür, dass er mich einige Tage vor der Verhandlung zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert hat.
Hierzu stelle ich fest:
Ausweislich des Protokolls der Gerichtsverhandlung vor dem LG Berlin Az.: 27 O 1044/06 gab Herr Marcel Bartels folgende Erklärung ab:
Der Antragsgegner (Anm: Herr Bartels) verpflichtet sich bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an den Antragsteller (Anm: Günter Frhr. v. Gravenreuth ) zu zahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen des Antragstellers gestellt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, zu unterlassen, im Internet Abmahnschrieben des Antragstellers zu veröffentlichen.
Der Antragsteller nahm diese Unterlassungserklärung an und die Parteinvertreter erklärten sich mit der Aufhebung der Kosten einverstanden. Das Gericht hat dann durch Beschluss die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Eine Regelung/Vergleich über die Kosten des Abschlussschreibens wurden nicht getroffen.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
Anwesend bei der Verhandlung waren neben mir das Gericht in der Besetzung, die auch die Einstweilige Verfügung erlassen hat und mir bereits aus der Verhandlung der letztjährigen Klage von Wilhelm Entenmann gegen mich bekannt war, mein Rechtsanwalt, der Berlin Blawger Sebastian Wolff-Marting von Sewoma, ein Rechtsanwalt, den der Verfügungskläger geschickt hat, Rolf von Buskeismus, Princo sowie eine Fernsehteam vom Deutsche Welle TV. Der Verfügungskläger selbst war, wie es sein Vertreter ausdrückte, aufgrund “wichtiger Termine in München” leider daran gehindert, nach Berlin zu kommen.
Da Princo bereits kurz nach Verhandlungsende einen groben Bericht zur Verhandlung veröffentlicht hat und sich bei Rolf ein sehr ausführlicher Bericht zu der Verhandlung findet, möchte ich meine Leser nun nicht langweilen, in dem ich meinen Bericht zur Verhandlung hier auch noch einfüge. Besonders hinweisen möchte ich noch auf ein Schmankerl zur angekündigten Hauptsacheklage im Berlin Blawg.
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