Im Nachgang zum Verfahren 27 O 1044/06 Rechtsanwalt Freiherr v. G. gegen mich wegen Veröffentlichung eines anonymisierten Abmahnschreibens in pdf-Form, in dem ich einen Vergleich geschlossen hatte, gibt es nun auch eine Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin.
Während mir in der mündlichen Verhandlung beim Landgericht Berlin auf explizite Nachfrage noch angekündigt wurde, dass die 50% Gerichtsgebühren, zu deren Übernahme ich mich im Vergleich verpflichtet hatte, etwa 170 Euro betragen werden, soll ich jetzt erfreulicherweise nur 102 Euro bezahlen.
Bemerkenswert finde ich, dass mir mit der Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin in keiner Weise erläutert wird, wie sie die Kosten berechnet hat.
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steht das nicht auf Rückseite?
Von der Justizkasse Hamburg wird die auf der Rückseite erläutert.
1,5 Gebühren nach Nr. 1410 KV-GKG = 204,00 EUR. Die Hälfte davon ergibt den Rechnungsbetrag.
Sehr geehrter Herr Bartels,
wieder ein Nachweis, dass Sie im Grenzbereich am abgenutzten Charakter der Gegner operiert haben. Über die von CSU kann man ganz offensichtlich alles schreiben, ohne dass man abgemahnt wird. Es ist einfach nicht möglich, Leute mit total abgenutztem Charakter zu beleidigen. Man kann sogar schreiben, dass sich die CSU-ler an der Macht den Charakter total abgeschmirgelt haben und es ist immer noch keine Beleidigung, zumindest keine, die von denen als abmahnreif empfunden wird. Man könnte sogar versuchen, die restlichen 102 € von der CSU bezahlen zu lassen, um auszuloten, wie weit die CSU noch von einer Abmahnung entfernt ist. Grüsse auch an Alois Glück, den CSU-Landtagspräsidenten.
Na, die Berechnung, die BV angestellt hat, steht normal schon so drauf. Das kann man in Berlin echt verbessern.
Ich finde sie so Toll!
Bei der Justizkasse München wird es soweit ich mich erinnere auch auf der Rückseite erläutert. Wenn die Kosten gar nicht erläutert wurden ist das echt schwach. Aber in Berlin ist ja sowieso alles ein wenig anders