Sex sells. Das gilt den Regeln der Ökonomie der Aufmerksamkeit zufolge natürlich erst recht für sexy Videos, die verboten sind. Ein hohes Gericht in Brasilien hat durch ein Verbot der Seite Youtube und eine Sperrverfügung an brasilianische Provider, deren genauen Inhalt Richter Enio Santarelli Zuliani nicht öffentlich bekannt geben wollte, einen Banker mit Namen Renato Malzoni und ein brasilianisches Modell namens Daniela Cicarelli weltweit bekannt gemacht.
Für viel Wirbel sorgten in den letzten Wochen sogenannte Online-Durchsuchungen von PCs mit einem Polizei-Trojaner. Nachdem in Nordrhein-Westfalen die FDP in Person von Innenminister Ingo Wolf den Anfang bei der totalen PC-Überwachung gemacht hat, folgt nun Niedersachsen. Die mediale Desinformationskampgane verstellt dabei den meisten Menschen anscheinend erfolgreich den Blick auf eine naheliegende einfache Kosten-Nutzen-Analyse.
Professor Alexander Schuller schrieb für die Welt vom vorletzten Mittwoch einen Beitrag mit Titel Der unaufhaltsame Siegeszug der Korruption. Freimütig bekennt Alexander Schuller da im Hausblättchen der Union: “Wir spielen immer öfter mit den kleinen, feinen Gesetzesbrüchen” und dass es ein gutes Zeichen sei, dass die Gesellschaft sich korrumpiere, weil “man” da wieder auf eine Entscheidung hoffen dürfe. Mir drängt sich die Frage auf, wen Alexander Schuller mit “Wir” meint.
Die Geschichte mit dem Anwalt der Anwatlskanzlei Herold Flashar Gehb, der mir im Namen des Versicherungsmaklers MEG AG aus Kassel einen Brief geschrieben hat, weil ich über eine telefonische Belästigung durch die MEG AG bei mir berichtet habe und es da Kommentare von jemandem mit Pseudonym “Weißes Schaf” gab, die der MEG AG nicht gefallen haben, und nicht damit einverstanden war, dass ich daraus zitiert habe, entwickelt sich langsam weiter.
Über die Anwaltskanzlei Unverzagt von Have hat der Anwalt der Kanzlei Herold Flashar Gehb bekanntlich bei einem in Fachkreisen bestens bekannten Richter am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, die mir die Veröffentlichung von Anwaltschreiben des Antragstellers wie im Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor verbietet.
Angesichts dessen, dass der in der Kanzei Herold Flashar Gehb tätige Bundestagsabgeordnete Dr. Jürgen Gehb (weiterlesen…)
Ursprünglich war der Stein des Anstoßes wohl eine Stelle in der Anwaltsliste auf der von Rolf Schälike betriebenen Buskeismus-Seite zur äußerungsrechtlichen Gerichtsberichterstattung. Dort erwähnte Rolf Schälike unter anderem, dass Anwalt X als Einzelanwalt von zu Hause aus arbeite. Anwalt X ging dagegen vor. Rolf Schälike hat im Nachgang dazu das Haus, in dem Kanzlei und Wohnräume des Anwaltes liegen, nebst Klingelschild, auf dem es nur einen Klingelknopf gibt, fotografiert, und die Fotos inklusive einer Umfrage, ob man angesichts dieser Tatsachen sagen könnte, der Anwalt arbeite von zu Hause aus, ins Internet gestellt.
Das gefiel dem Medienanwalt auch nicht und so verlangte er erneut Unterlassung. (weiterlesen…)
Auch ich habe ich vor ein paar Wochen mit eher mäßigem Interesse einen Artikel bei Golem zur drahtlosen Stromübertragung per Induktion gelesen, in dem darüber berichtet wurde, dass Marin Soljacic vom MIT seine Arbeiten zur drahtlosen Stromübertragung am 14.11.2006 auf dem Industrial Physics Forum des American Institute of Physics vorgestellt hat.
Wie elektrisiert davon war ich erst gestern, als ich bemerkt habe, dass es bei drahtloser Energieübertragung auch um Elektrosmog und zu hoch festgesetzte Grenzwerte für die Strahlung von Sendern für den Mobilfunk und damit um sehr viel Geld, Politik, Lügen und Intrigen gehen könnte. Diese Idee kam mir, nachdem ich einen bemerkenswerten offenen Brief von Prof. Konstantin Meyl an seinen Kollegen Prof. Robert Hönl in die Finger bekommen habe:
Es war keine verschwendete Zeit, dass ich heute zum LG Berlin gefahren bin. Die von mir gestern angekündigte Widerspruchsverhandlung zu einstweiligen Verfügungen des 1. KHK Gerhard L. gegen den Verlag 8. Mai als Herausgeber der Tageszeitung “Junge Welt” war ein echtes Spektakel, dass, wie der jungen Welt von heute zu entnehmen ist, leider mit einer verheerenden Niederlage für die Pressefreiheit in Deutschland geendet hat.
Wie die linke Zeitung “Junge Welt” heute berichtet, führt BKA-Hauptkommissar Gerhard L., der trotz eines wandelnden Alibis nach wie vor im Verdacht steht, unter dem Decknamen Sam an der Folter von Khaled El-Masri beteiligt gewesen zu sein, ein äußerungsrechtliches Verfahren vor dem LG Berlin gegen die “Junge Welt”. Am morgigen Donnerstag wird dazu vor dem mir auch bereits bestens bekannten LG Berlin eine mündliche Verhandlung stattfinden:
Sache: Gerhard L. ./. Junge Welt
Ort: Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Raum 143, 12 Uhr
Zeit: Donnerstag, den 7.12.2006
Bevor ich mich nun daran mache, den Bericht zu meiner heutigen Verhandlung am AG Hamburg zur Klage vom Genossen Popbeauftragten und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen mich wegen der Nichtzahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten zu schreiben, hier noch schnell ein Quickie. Ein hervorragend objektiver und keinesfalls irgendwie fischig riechender Bericht bei DW TV zur Combots AG und ihren Chef Michael Greve ist im Batzlog unter dem Titel “Nur mal so gefragt…” Opfer von fürchterlichen Gemeinheiten geworden.
Juristen mit herrschender Meinung erklären den Satz in Deutschland so, dass zwar keine Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen stattfindet, aber im Nachhinein jeder für seine Äußerungen im Internet von Gerichten fertig gemacht werden kann. Dass damit eine offizielle Vorabzensur von Meinungsäußerungen lediglich durch die aus Angst installierte Schere in den Köpfen von Publizisten ersetzt wird, hält offenbar die herrschende Meinung im Gegensatz zu mir nicht für verfassungswidrig.
Berichte über das deutsche Rechtswesen, dass die Zensur durchsetzt, können jedoch in Deutschland, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, auch in einer Vorab-Zensur verboten werden:
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