Da in Deutschland das Grundrecht der Meinungsfreiheit alle Nase lang von Richtern und Anwälten mit Füßen getreten wird, wundert es nicht, dass dieses Buch nicht nur eines der besten Bücher der letzten Jahre ist, sondern auch zu den am heftigsten attackierten Büchern in Deutschland gehört.
Die unglaublichen juristischen Vorgänge um das Buch zu Alfred Freiherr von Oppenheim sind mir bekannt, seitdem Schott’s Blog im letzten Jahr die Zensur in den Beiträgen “Oppenheim lässt Rügemer zensieren” und “Rügemers »Bankier« erneut verboten” ausführlich beschrieben hatte. Meinen Informationen zufolge gab es schon Monate vor Veröffentlichung des Buches, auf die bloße Verlagsankündigung hin, Unterlassungsforderungen und die Ankündigung einer Strafanzeige.
Am Dienstag, den 23.01.2007, ist um um 12:00h im Raum A 153 des AG Hamburgam Sievekingplatz 1 die Verkündung der erstinstanzlichen Entscheidung zur Klage des Pop-Beauftragten der SPD Sigmar Gabriel, der auch Bundesumweltminister ist, gegen mich auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro wegen eines Bildes aus dem Baseblog im Parteibuch Wiki mit der Bildunterschrift “Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz” angesetzt.
Ich meine, wir Deutsche können stolz auf unsere Justiz sein. Schrieb Georg Büchner noch 1834 im hessischen Landboten, dass die deutsche Justiz seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten sei, so hat die jüngere deutsche Geschichte eindrucksvoll belegt, wie klar und deutlich die deutsche Justiz mit dieser Tradition gebrochen hat.
Die Abmahnung des Supernature-Forums für Äußerungen zur Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH, hat im Frühjahr letzten Jahres für viel Empörung in der deutschen Internet-Community gesorgt. Im Nachgang zu dieser Abmahnung hat es reichlich Spenden für Supernature-Betreiber Martin Geuß gegeben, mit denen er eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung der LRS GmbH vor dem Landgericht Hamburg finanziert hat.
Der Axel-Springer-Verlag zählt die Zeitung “Die Welt” im Gegensatz zur Bild-Zeitung zu seinen “Qualitätszeitungen”. Hartmut Pilch hat unter dem Stichwort “Welt-Artikel fuer Mimosenschutz” auf einen Artikel von André Bense in der Welt aufmerksam gemacht, der Anlass gibt, sich mal ein paar Gedanken über Qualität der “Qualitätszeitung” zu machen.
Anlässlich dessen, dass im Bundestag heute mit den Stimmen von SPD, CDU, CSU und FDP das Telemediengesetz verabschiedet wurde, möchte ich den Abgeordneten des deutschen Bundestages meine Meinung dazu, die einigen hier mitlesenden Ministern ohnehin bekannt sein dürfte, nochmals in einem offenen Brief mitteilen:
Heute fand in Braunschweig die Farce der öffentlichen Verhandlung gegen Peter Hartz statt. Dabei gab es, wie sich bereits durch die lediglich auf zwei Tage termininierte Verhandlung angekündigt hat, eine Urteilsabsprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Wenn Peter Hartz ein glaubwürdiges Geständnis ablege, dann, so der Deal, würde er mit einer maximal zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe von maximal 360 Tagessätzen, also dank des unsinnigen §40 StGB maximal 1,8 Mio Euro, davonkommen.
Oh, Gott! Da hat mich letzte Woche extra Axel Stehle, der Pressesprecher des bayerischen Landtagspräsidenten Alois Glück, angerufen, um mir zu verbieten, ein gefälschtes Interview von Radio Transparency mit Alois Glück zu veröffentlichen, und nun das.
Jetzt muss ich mit großem Entsetzen feststellen, dass das gefälschte Interview, wo es um Gabriele Pauli, Edmund Stoiber, Mobbing und Arschkriecherei geht, im Blog vom Mobbing-Gegner veröffentlicht wurde.
Willkommen im großen Club der von Joachim Steinhöfel Abgemahnten und Verklagten. Nachdem ich am 06.11.2006 meinen Artikel “Media Markt & Saturn: So blöd bin ich nicht” geschrieben hatte, in dem ich erklärt habe, dass ich mich an Scientology-Gründer Ron Hubbard erinnert fühle, der (weiterlesen…)
Weil in Hessen auf Datenschutz so viel Wert gelegt wird, dass Täter nicht von Opfern bloßgestellt werden dürfen, wurden vor nicht einmal zwei Wochen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses von Amtsrichter Eckhard Laudi sämtliche Computer, Datenträger und Bildschirme von Ulrich Brosa beschlagnahmt.
Bei der Polizei in Darmstadt sieht man den Datenschutz lockerer. 41 Anfang Februar 2006 erstellte Einsatzprotokolle des Polizeipräsidiums Südhessen wurden, wie der Kölner Rechtsanwalt Günter Reinert entdeckt hat, von der Polizei im Internet veröffentlicht, die laut Echo-Online auf 13 Seiten nicht nur Namen, Geburtsdatum und aktuelle Adresse der Kontrollierten, sondern auch eventuelle Vorstrafen, Automarke, Kennzeichen sowie Gesetzesverstöße beinhalten. Die Darmstädter Polizei zeichnet sich dabei durch besondere Hartnäckigkeit bei der Begehung der Tat aus, denn auch nachdem sie auf die Rechtswidrigkeit ihrer Veröffentlichungen hingewiesen wurde, sollen die von Gesetzes wegen zu schützenden Daten, wie bei Blogger Denny Schierz unter dem Titel “Datenschutz alla Darmstadt”
http://tinyurl.com/ykf682
bewiesen wird, weiterhin im Internet abrufbar sein.
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