In dem Blog https://mein-parteibuch.de/2006/12/01/fortsetzung-fh/ wird unter der Überschrift “Fortsetzung (FH) behauptet:
Eigentlich hatte ich gedacht, dass mit dem vor Gericht geschlossenen Vergleich die Geschichte um die Veröffentlichung seiner anonymisierten Abmahnung an den Betreiber von Forenabmahnungen.de auf Mein Parteibuch nun zu Ende sei. Aber Pustekuchen, zwar liegt mir das Protokoll des LG Berlin noch nicht vor, aber Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) Günter Freiherr von Gravenreuth hat meinem Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma schon ein weiteres Schreiben geschickt.
Freiherr von Gravenreuth begehrt mit Schreiben vom 28.11.2006 eine Geldzahlung dafür, dass er mich einige Tage vor der Verhandlung zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert hat.
Hierzu stelle ich fest:
Ausweislich des Protokolls der Gerichtsverhandlung vor dem LG Berlin Az.: 27 O 1044/06 gab Herr Marcel Bartels folgende Erklärung ab:
Der Antragsgegner (Anm: Herr Bartels) verpflichtet sich bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an den Antragsteller (Anm: Günter Frhr. v. Gravenreuth ) zu zahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen des Antragstellers gestellt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, zu unterlassen, im Internet Abmahnschrieben des Antragstellers zu veröffentlichen.
Der Antragsteller nahm diese Unterlassungserklärung an und die Parteinvertreter erklärten sich mit der Aufhebung der Kosten einverstanden. Das Gericht hat dann durch Beschluss die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Eine Regelung/Vergleich über die Kosten des Abschlussschreibens wurden nicht getroffen.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
In §54 Strafgesetzbuch ist festgelegt, dass eine Geldstrafe maximal 720 Tagessätze umfassen kann. Das ist wohl so, weil eine Geldstrafe nur in Betracht kommt, wenn anstelle der Geldstrafe in Tagessätzen nur eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren in Betracht gekommen wäre. In §40 StGB ist festgelegt, dass der Tagessatz einer Geldstrafe maximal 5000 Euro betragen darf. Das ist wohl so, damit ein Gericht einen Angeklagten nicht per Geldstrafe durch die Hintertür enteignen kann, sondern lediglich den Verdienst eines Tages als Strafe für jeden Tag, der nicht im Gefängnis gesessen wird, verhängen kann. Hört sich doch gerecht an, oder?
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Nov | Jan » | |||||
| 1 | 2 | 3 | ||||
| 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 |
| 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 |
| 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


[powered by WordPress.]
17 queries. 0.353 seconds.
Built dynamically. Top