Wie einem frischen Beitrag des RA-Blog zu entnehmen ist, wurde heute RA-Blogger Rechtsanwalt Thomas Klotz abgemahnt.
Im streitgegenstĂ€ndlichen Beitrag sollen sich angeblich Zitate eines Anwaltsschreibens der Kanzlei Herold Flashar Gehb aus dem Parteibuch-Beitrag Maulkorb fĂŒr âWeisses Schafâ? - meg24 schickt ânen Anwalt vor befunden haben, fĂŒr dessen zitatweise Veröffentlichung ich gestern eine einstweilige VerfĂŒgung vom Landgericht Hamburg bekommen habe.
Hoffentlich entwickelt sich da nun keine Abmahnwelle in Kleinbloggersdorf draus, an der ich wegen meines unbedachten Verhaltens Schuld bin.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei



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Wer Angst vor der juristischen Keule durch Abmahnung oder einstweilige VerfĂŒgung hat, sollte problematische BeitrĂ€ge beziehungsweise Bildzitate mit GeschĂ€ftspost vorsichtshalber zensieren. Es geht einfach nicht anders.
Meine vollkommen ernster Hinweis an jeden Blogger: Bitte nehmt eure Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nach Möglichkeit nicht wahr! BeschrĂ€nkt euch auf die Beschreibung von allgemeinen Themen, schreibt ĂŒber Mathematik, Physik, Informatik, Sachverhalte aus der Antike. Also schreibt wirklich nur zu allgemeinen Begriffen, nicht aber zu konkreten aktuellen politischen Themen, die beispielsweise nach § 50 Urhebergesetz erlaubt sind. Immer schön die Klappe halten, wenn es um brisante Themen geht. Ich meine das vollkommen ernst, denn das gegenwĂ€rtige Unrechtssystem hĂ€lt das Staatsvolk in Schach.
Letztlich ist es ein gesamtes System, das das Problem ist. Aber dieses System wird immer auch von bestimmten natĂŒrlichen Personen gemacht. Man sollte darĂŒber nachdenken, ob man die verantwortlichen Richter nicht aus dem Amt jagen könnte. Okay, im Beitrag oben geht es um eine Abmahnung, (noch) nicht um ein Gerichtsverfahren. Aber wir wissen ja alle, dass man einer Abmahnung immer nachgeben muss, höchstens um die Kostennote kann man sich noch vor Gericht streiten.
“Meine vollkommen ernster Hinweis an jeden Blogger: Bitte nehmt eure Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nach Möglichkeit nicht wahr!”
Genau. Das ist der Tip, der uns nach vorne bringt. Immer schön die Fresse halten.
*seufz*
Wer in meinem Kommentar bittere Ironie liest, hat ihn verstanden.
Den Beitrag, der hier gerade stand, habe ich zu den Keksen verschoben, weil ich ihn fĂŒr Stalking halte.
Damit ein Gesetz auch wirklich ein Gesetz ist, darf es dem Naturrecht nicht zuwiderlaufen. So gilt hinsichtlich der Veröffentlichung von Geheimnissen der Grundsatz: “Entschuldigt ist man von der Geheimhaltung, wenn mal dadurch einen verhĂ€ltnismĂ€Ăig groĂen Nachteil von sich oder von anderen fernhalten kann, auch wenn der Schaden, der dem anderen aus der Offenbarung entsteht, gröĂer ist” (Jone).
Auch Inhalte von Briefen dĂŒrfen also u.U. durchaus veröffentlicht werden. Dagegen zivil- oder strafrechtlich vorzugehen, wĂŒrde das Unrecht nur mehren.
Sehr geehrter Herr Bartels,
unabhĂ€ngig von Ihrer politischen Einstellung verurteile ich diese Abmahnpolitik auf das SchĂ€rfste! Sie erinnert in hohem MaĂe an einen “MaulkorberlaĂ”, der durch die HintertĂŒr kommt und das Grundgesetz unterhöhlt. In einem Kommentar war ja schon zu lesen, dass man auf die Grundrechte besser verzichten solle und (Zitat)”… die Fresse halten…”(Zitat Ende)!
Um Sie und Ihren Kampf gegen diese Ihnen zugestellten Bescheide und VerfĂŒgungen zu unterstĂŒtzen, habe ich in meinem Weblog einen entsprechenden Eintrag vorgenommen und Ihr Blog (Ihre Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt!) verlinkt.
Allerdings muĂ ich auch ganz offen sagen, dass gerade Ihr Aufruf zur Mohammed-Karrikatur von mir abgelehnt wird, da er die Grundrechte anderer BĂŒrger (Religionsfreiheit, ~ keine Nachteile etc.) verletzen könnte. AuĂerdem hĂ€tte ich Ihnen da etwas mehr FingerspitzengefĂŒhl zugetraut…
Ansonsten ist Ihre Seite informativ und ĂŒbersichtlich aufgebaut!
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Maik,
der “Waldschratt”
[…] Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat fĂŒr das Zitieren aus der mir spĂ€ter per einstweiliger VerfĂŒgung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte. […]