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23. Oktober 2006

Ruhiges Wochenende

von @ 1:53. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Rechtsanwalt, Meinungsfreiheit, (FH), Einstweilige Verfügung

So ein ruhig wie dieses Wochenende war es hier schon lange nicht mehr. Die Bewältigung von anwaltlicher Fanpost ist inzwischen schon Routine geworden. Dieses Wochenende gab es zwei Faxe aus München sowie ein Einschreiben aus Hamburg.

Inhaltlich ging es bei dem einen Fax aus München um ein Verlangen auf Gegendarstellung zu einem Kommentar von Jörg Reinholz. Zur Erläuterung wurde von dem Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) erklärt, dass er keinen Prozess wegen einer nicht erteilten datenschutzrechtlichen Auskunft verloren habe, jedoch eingeräumt, dass es eine nicht rechtskräftige erstinstanzliche Entscheidung dazu gebe, ob eine erteilte datenschutzrechtliche Auskunft vollständig war oder nicht. Nachdem ich das Gegendarstellungsverlangen geprüft habe, wird es dann wohl auch noch eine förmliche Gegendarstellung geben.

Das zweite Fax aus München betraf einen Kommentar von Q, der bei seinem Kommentar, in dem Aristokraten und Laternen erwähnt wurden, auf Seitenhiebe.blogspot.com verlinkt hat. In dem Kommentar wurde vom Anwalt und Dipl.-Ing. (FH) aus München ein Mordaufruf gesehen und ich um Entfernung gebeten. In einer vorhergehenden E-Mail wurde ich auch um Sicherung der betreffenden Log-Daten für ein Strafverfahren gebeten.

In dem Einschreiben der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have werde ich aufgefordert, zur einstweiligen Verfügung der Kanzlei Herold Flashar Gehb, die sich aus der Geschichte zu MEG24 und einem weissen Schaf ergeben hat, eine Abschlusserklärung abzugeben, wofür mir aber netterweise noch ein paar Wochen Zeit bleiben sollen.

Also, insgesamt war das wohl ein recht ruhiges Blogger-Wochenende.

15 Kommentare zum Beitrag “Ruhiges Wochenende”

  1. zappi sprach

    Ach ja, der liebe FH. Sollte er sich doch mal eine gewisse Grundlage in Sachen Weltliteratur anschaffen. Dann wüsste er das dieses ein Zitat war. Er könnte vielleicht versuchen an die Urheberrechte zu kommen, und dann sein übliches Spielchen treiben. Da versteht er imho mehr von. Schuster bleib bei deinen Leisten…

  2. Münchner sprach

    Mordaufrufe im Web. Au weia. Einerseits greift der Dipl.-Abmahn.(FH) gerne selbst in die Schublade unterhalb der untersten (vgl. Judenstern-Äußerung in einem Forum) und hier wird sofort auf Mimosen-Betriebsart umgeschaltet. Ist halt ein Segler - egal woher und mit welchem Geruch ein Lüftchen weht, gleich den Vortrieb nutzen.
    Na dann, “Viel Glück am Freitag, Freiherr.” Und das mit den Laternen - nein, das war doch wohl ein historischer Link zu ECHTEN Aristokraten. Also keinerlei Bezug zu eventuell hier fleissig mitlesenden adaptiven Trägern von in Österreich nicht mehr erlaubten Titelzusätzen der prä-1919-Ära. Ist sowas abmahnwürdig?

  3. Anonymous sprach

    Der Herr aus München scheint ja ein echter Kultur- und Geschichtsbanause zu sein. Von der franz. Revolution hat er wohl noch nie gehört. Und dass, wo die Gegenstand des Schulunterrichts auch in Bayern ist.

  4. baseface sprach

    Marcel Bartels als Lebemann? Wow, das macht Dich ja jetzt beinahe sympathisch ;-)

  5. redschroeder sprach

    Hallo Marcel,

    können sie Dich überhaupt zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen? Ich finde diese Hexenjagd auf Blogger und Foren-Teilnehmer erschreckend. Könnte mir gut vorstellen, dass manche Anwälte ihren Lebensunterhalt
    nur mit derartigen Abmahn-Orgien bestreiten.

    Gruß

  6. Rolf Schälike sprach

    Eine Abschlusserklärung hatte Anwalt Dr. Schertz am letzen Freitag bei Buske versucht für Prof. Schremp zu erhalten. Buske belehrte Dr. Schertz und den Anwalt Dr. Krumow aus dieser Kanzlei, dass das nicht ginge. Dr. Scherzt war uneinsichtig und am 01.12.06 wissen wir, wer Recht hatte - Buske oder Schertz.
    Siehe meinen Bericht.
    Allerdings lag da eine Einstweilige Verfügung vor, gegen welche kein Widerspruch seitens des Beklagten erfolgte.

  7. A. John sprach

    Zur Erläuterung wurde von dem Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) erklärt, dass er keinen Prozess wegen einer nicht erteilten datenschutzrechtlichen Auskunft verloren habe, jedoch eingeräumt, dass es eine nicht rechtskräftige erstinstanzliche Entscheidung dazu gebe, ….
    In dieser Sache gibt es inzwischen einen seeeehr deutlichen Hinweis des Berufungsgerichts auf die Erfolgsaussichten des Klägers. Mal abwarten, ob er den verstanden hat. :-) )

  8. A. John sprach

    können sie Dich überhaupt zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen?
    IMO wäre das ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und die Herausgabe nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses rechtens.

  9. Thomas sprach

    bei anzeige -> logdaten.
    das war schon immer so und wird immer so bleiben.
    von wegen rechtlichem beschluss, wir sind in deutschland… da geht das viel einfacher. immerhin kann ja kein “rechtlicher beschluss” vorgenommen werden solang gar nicht raus ist gegen wen anzeige erstattet wird.

    wenn eine anzeige vorliegt muss man die logs rausrücken, punkt.

  10. Marcel Bartels sprach

    @Thomas
    Das ist falsch. Logs müssen nur auf staatsanwaltschaftliche Anordnung oder richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Wenn irgendjemand irgendeine unsinnige Anzeige gegen irgendeinen Unfug stellt, dann verpflichtet das keinen Webmaster dazu, Log-Daten herauszugeben.

  11. Rolf Schälike sprach

    Marcel, bist Du Dein eigener Webmaster?
    Falls nein, dann kann Dein Webmaster doch das tun, was er für richtig hält, ohne Dich zu fragen und ohne Dich zu informieren.

    So handeln z.B. Banken hinsichtlich der Bankdaten ihrer Kunden, konkret die Hamburger Sparkasse.

  12. Daniel sprach

    @ Rolf:

    Was hat es damit nun wieder auf sich? War das jene Sparkasse, die öffentlich einen bestimmten Schlüssel am Anfang der Bankverbindungen benutzte, um Hartz-Empfänger usw. zu kennzeichnen?

    Ansonsten ist das, was Thomas sagt, Unfug! Man darf Daten inkl. Logs erst dann aushändigen, wenn ein Staatsanwalt oder die Kripo anfragt / anklopft und einen entsprechenden Beschluss vorweisen kann. Alles andere wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz.

    MfG

    Daniel

  13. Rolf Schälike sprach

    Die Hamburger Sparkasse hat von der Staatsanwaltschaft eine Aufforderung erhalten, Kontodaten für einen bestimmten Monat heraus zu geben.

    Das hat sie getan, ohne den Kontoinhaber davon zu informieren.

    Das Allgemeine ist eine andere Frage.

  14. BLOGSPAN.NET - Netter Versuch: Anwalt Gravenreuth versucht sich mit Gegendarstellung auf Frage sprach

    […] Auch das ist hier gegeben. Ihre Behauptung ist nicht nur geeignet, sondern durch Sie vorsätzlich so formuliert, dass der Leser einen völlig falschen Eindruck erhält. Ich verweise auf den Beitrag von Herrn Axel John (in Kommentar Nr. 7) unter: https://mein-parteibuch.de/2006/10/23/ruhiges-wochenende/ […]

  15. BLOGSPAN.NET - Offener Brief: Anwalt Gravenreuth versucht sich mit Gegendarstellung auf Frage sprach

    […] Auch das ist hier gegeben. Ihre Behauptung ist nicht nur geeignet, sondern durch Sie vorsätzlich so formuliert, dass der Leser einen völlig falschen Eindruck erhält. Ich verweise auf den Beitrag von Herrn Axel John (in Kommentar Nr. 7) unter: https://mein-parteibuch.de/2006/10/23/ruhiges-wochenende/ […]

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