Im weiteren, dank der umfangreichen Ausführungen von Freiherr von G. recht umfangreichen Schriftverkehr ist es, soweit ich das richtig verstanden habe, hauptsächlich darum gegangen, ob die einstweilige Verfügung ordnungsgemäß zugestellt wurde und ob Günter Freiherr von G. eine berühmte Person ist. Freiherr von G. hat außerdem zwischenzeitlich Überlegungen mitgeteilt, eine Klage im Hauptsacheverfahren beim LG München noch vor dem Termin der mündlichen Verhandlung einzureichen.
Über den Verhandlungsverlauf und das Ergebnis, sofern es da schon eines gibt, werde ich vermutlich erst heute Abend berichten können.
Wer von mir fortan von mir über meine Geschichten aus Abmahnistan in einer Art Newsletter, der etwa zwei mal monatlich erscheinen soll, informiert werden möchte und im bisherigen Newsletter noch nicht eingetragen ist, der möge mir bitte unter Angabe seines vollen Namens und seiner Webseite eine Bestellung Parteibuch-Newsletter schicken.
Wer noch mehr Geschichten aus Abmahnistan lesen möchte, dem empfehle ich einen Besuch bei rotglut.org.
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Die Welt schaut auf diesen Ort
Ich drück die Daumen…
… und Flein, ich drücke Dir auch die Daumen Marcel, die Richter werden schon Recht sprechen.
RA Steinhöfel kann das schon lange, was dir hoffentlich nur bis heute untersagt war:
http://www.steinhoefel.de/pdf/comtech_abmahnung.pdf
Sorry, Marcel, I was unable to fly to Berlin today. I’ll try to make it next time you will appear in court.
[…] Bei der heutigen Gerichtsverhandlung zog es Herr G. vor, nicht persönlich zu erscheinen. Das ist sein gutes Recht, er ließ sich von seinem Anwalt vom Anwalt vertreten. […]
Ein Vergleich
Heute fand die mündliche Verhandlung in der Sache zwischen dem Anwalt, der seine Abmahnung nicht von Marcel veröffentlicht sehen wollte und eben Marcel statt. Princo war vor Ort: Es gab einen Vergleich. Das Gericht stellte heute fest, daß…
@5: Bei der heutigen Gerichtsverhandlung zog es Herr G. vor, nicht persönlich zu erscheinen.
Herr G. hat morgen früh um 9:00 einen Termin in eigener Sache (Untreue) am AG München.
Für den Fall des nicht erscheinens wurde ihm von der Richterin Haftbefehl in Aussicht gestellt.
Der Termin war mir bekannt, aber das mit dem Haftbefehl ist mir entgangen. Danke für die Info.
Die Veröffentlichung des Schriftwechsels war ein strategischer Fehler. Jedoch ist meiner Meinung nach durchaus ein öffentliches Interesse zu bejahen, so dass eine Veröffentlichung des Schriftwechsels unter folgenden Voraussetzungen in Ordnung gewesen wäre:
- Neutrale Kommentierung des Schriftwechsels, deutlich weniger negative Äußerungen, einfach nur objektive Darstellung (ähnlich wie in der Wikipedia), weitestgehend ohne subjektive Wertungen. Jedoch war die Stellungnahme von Marcel sehr stark subjektiv geprägt, rechtlich problematisch. Das ist der zweitwichtigste Vorwurf gegen Marcel. Meiner Meinung nach ist die Veröffentlichung von Schriftwechsel zunächst einmal eine Wahrnehmung des Grundrechts auf Pressefreiheit, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit spielt hierbei eher mal weniger eine Rolle. Und von der Presse erwartet man eine ausgewogene Darstellung. Und ich sehe einen Blog wie »Mein Parteibuch« nicht nur als Meinungsäußerung, sondern in Bezug auf den Schriftwechsel auch als Presse an. Das bedeutet, dass man ähnlich wie eine Zeitung einigermaßen neutral »berichtet«. Es wird sicherlich noch eine Weile dauern, bis auch Blogs generell als Teil der Presse anerkannt werden, aber man kann sich durchaus den Spielregeln der Presse unterwerfen.
- Vor allem fehlte eine unmittelbare Bezugnahme auf jeden einzelnen Teil des Schriftwechsels. Also nicht nur pauschal den Schriftwechsel veröffentlichen! Es muss immer ein Zitat sein, auf das man sich direkt bezieht. Meiner Meinung nach war das so nicht gegeben. Das ist der wichtigste Vorwurf gegen Marcel.
- Der Schriftwechsel mag anonymisiert worden sein, jedoch ist natürlich für sehr viele ohne weiteres erkennbar gewesen, um wen es sich handelt. Also eine Erkennbarkeit des umstrittenen Rechtsanwalts war möglich. Das sehe ich eigentlich auch nicht weiter als problematisch an. Auf jeden Fall war die Anonymisierung kein taugliches Mittel, um sich selbst Ärger vom Hals zu halten. Die Anonymisierung ist in dem vorliegenden Fall letztlich vollkommen rechtlich irrelevant.
- Der Vergleich ist für alle Seiten die pragmatischste Lösung, für die Parteien und für das Gericht, das bei einem Vergleich natürlich erheblich weniger Arbeit hat. Letztlich profitiert die Seite der Abmahnanwälte von dem vorliegenden Ergebnis, denn die Rechtsunsicherheit für Blogger bleibt.
- Diese konkrete Angelegenheit war im Ergebnis ein Bumerang und kein ein Erfolg im Kampf gegen das gegenwärtige Abmahnunwesen.
Also es war zwar moralisch richtig, diesen Schriftwechsel damals zu veröffentlichen. Rechtlich aber meiner Meinung nach angreifbar, auf jeden Fall ein strategischer Fehler. Und genau dieses Fazit steht zumindest für mich in diesem konkreten Rechtsstreit fest: Es war ein strategischer Fehler, diesen Briefwechsel zu veröffentlichen.
Hoffentlich habe ich den ganzen Sachverhalt einigermaßen richtig in Erinnerung. Hier gab es so viele Abmahnungen, da verliert man leicht den Überblick. Auf jeden Fall kann man Marcel in dieser konkreten Angelegenheit einen strategischen Fehler vorwerfen. Aber Fehler sind dazu da, daraus zu lernen.
“Bericht über die Verhandlung.
Zu Kai:
Es war kein strategischer Fehler, über die Abmahnung zu berichten. Nur etwas anders.
Zitieren und schreiben: “Das Original liegt uns vor.”
So machen es die Zeitungen.
So hat es auch der Vorsitzende Richter, Herr Mauck gesagt.
Das Problem besteht darin, dass das Lernen, richtig zu schreiben, sehr teuer und riskant ist.
Der Vergleich ist jedenfalls zu bejahen.
Es gibt bessere Kampfplätze und Gegner.
@ 10 - Hallo Rolf Schälike,
Ich spreche deswegen vom strategischen Fehler, weil ohne diesen Fehler hätte ich meine Beiträge in meinem Blog »Helmuth J. mahnt Rolf Schälike ab« und »Minister Gabriel mahnt »Mein Parteibuch« ab« nicht wieder dauerhaft entfernt. Also ich meine, dass diese beiden Beiträge ohne weiteres zulässig waren. Meine Berichterstattung war sachlich, einigermaßen objektiv. Meine persönliche Meinung kann man zwar erraten, ergibt sich aber nicht ausdrücklich aus meiner Berichterstattung. Darüberhinaus hatte ich auch konkret das Bildzitat eingesetzt, und bin im Begleittext natürlich auch auf das Bildzitat eingegangen.
Also die beiden Vorwürfe »zu subjektiv« und »im Begleittext nicht ausreichend auf Bildzitat eingehen« treffen auf meine Berichterstattung nicht zu. Jedoch hatte mich der Vorgang, um den es im Rahmen der heutigen mündlichen Verhandlung ging, dazu veranlasst, meine eigenen Berichte ohne Abmahnung und vollkommen freiwillig zu dauerhaft löschen.
Also mir geht es darum, darauf hinzuweisen, dass in meinem Fall ein Chilling effect eingetreten ist, der ohne den strategischen Fehler von Marcel nicht eingetreten wäre.
Es geht hier im Ergebnis sowieso nur um den einen Punkt: Diese unverschämt teuren Kosten, insbesondere für die erste Abmahnung. Und das muss ganz klar und deutlich gesagt werden: Ich zensiere meine eigenen Inhalte, obwohl ich von der rechtlichen Zulässigkeit nach wie vor überzeugt bin. Im Rahmen eines Rechtsstreites wäre es jedoch auch möglich, beispielsweise zu sagen, dass die Bildzitate im Beitrag »Helmuth J. mahnt Rolf Schälike ab« unzulässig sind. Mit einer derartigen Auffassung könnte ich im Ergebnis leben, das wäre kein Weltuntergang. Aber diese unglaublich teuren Abmahnkosten bei der ersten Aufforderung sind einfach untragbar. Deswegen verzichte ich auch in Zukunft auf eine Berichterstattung in diesen Fällen.
Das muss immer wieder wiederholt werden. Es geht gar nicht so sehr darum, dass die Güterabwägung durch die Gerichte möglicherweise fehlerhaft ist. Viele Entscheidungen bei den Gerichten kann ich sogar im Ergebnis in Bezug auf die Güterabwägung häufig als noch vertretbar bezeichnen, auch wenn ich anderer Auffassung bin. Beispielsweise ist es durchaus denkbar, dass die Berufsfreiheit des abmahnenden Rechtsanwalts höherrangig sein kann als die Pressefreiheit. Aber in Bezug auf die Kostenentscheidung ist das nicht mehr vertretbar. Das Grundrecht auf Pressefreiheit darf einfach nicht so teuer sein. Eine Privatperson hat regelmäßig nicht die finanziellen Möglichkeiten wie die bekannte Vier-Buchstaben-Zeitung.
In Kurzform: Diese unverschämt hohen Kosten für eine Abmahnung verursachen einen Chilling effect auch bei mir. Ein wahrscheinlich zulässiges Verhalten wird unterlassen, aus Angst vor den hohen Kosten. Und das kann doch nicht der Sinn in einer Demokratie sein, dass zulässige Meinungsäußerungen unterbleiben.
Nicht jeder kann es sich leisten, innerhalb von dreieinhalb Jahren 80.000 € nur für Äußerungsstreitigkeiten auszugeben. Solche Summen sind aber nötig, wenn man sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit beziehungsweise Pressefreiheit angemessen wahrnehmen möchte. Das ist doch eine Frechheit, dass man zwar letztlich wahrscheinlich sogar von den Gerichten Recht bekommen würde, vielleicht sogar vor dem Gericht in Hamburg, aber wegen des finanziellen Risikos das unterlässt.
Ich kann leider nicht mehr machen, als immer wieder darauf hinweisen: So kann es nicht weitergehen. Wir sind hier doch nicht in China.
Nein wir sind nicht in China sondern im einigen Deutschland. Und schon Heine wußte - “die geistige Einheit gibt uns die Zensur.”
Besser kann es doch für das establishment nicht laufen, wenn die Selbstzensur aus Furcht vor den Kosten gepflegt wird. Im einstigen Ostblock mußte das Establishment noch Knäste vorhalten und Personal finanzieren, damit die furcht die freie Meinungsäußerung unterbindet. Da ist das für die Herrschenden heute viel billiger. So etwas nennt man bekanntlich Fortschritt.
Der Richter spricht von Bundesgerichtshof, obwohl dieses Gericht rechtlich gar nicht in der Lage ist, eine Entscheidung, wie auch immer, zu überprüfen, die durch eine einstweilige Verfügung erzielt wurde?
Nach Oberlandesgericht ist bei einstw. Verfügungen doch Schluss.
Oder gab es wieder ein “Update” der Zypries?
@Meinung (13)
Das ist zwar vordergründig richtig, doch im Ergebnis zu kurz gesprungen. Spätestens nach Abschluß eines EV-Verfahrens können beide Seiten unabhängig vom Ausgang die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens betreiben. Wenn man wollte, könnte man in der Sache fünf gerichtliche Entscheidungen herbeiführen nach folgendem Schema:
eV
Landgericht
Kammergericht (OLG)
Hauptsache
Landgericht
Kammergericht (OLG)
BGH
(+ evtl. Verfassungsgericht, EMGH, EuG)
Soweit wäre es im vorliegenden Fall vermutlich nicht gekommen, aber mindestens auf ein Hauptsacheverfahren hätte Marcel sich noch einstellen müssen. Geht das dann verloren, betragen die Kosten insgesamt gepflegte
€ 4196,-, setzt man nur den bisherigen Streitwert zugrunde und nicht einen erhöhten Hauptsachewert.
Zu Meinung 13#
OLG letzt Instand bei EV’s:
Mein Wissensstand:
Bei Einstweiligen Vefügungen, sind diese schädigend für den Verfügungsbeklagten, kann beim Verfassungsgericht - vielleicht vorab auch beim BGH - Beschwerde eingelegt werden mit dem Antrag, die Einstweilige Verfügung bis zur Entscheidung im Hauptverfahren aufzuheben (ruhen zu lassen).
Insofern ist das OLG nicht immer die letzte Instanz bei den Einstweiligen Verffügungen.
Das Ganze war jetzt juristisch etwas untechnisch, aber inhaltlich richtig.
zu 14# Kosten
Hätte Marcel durchgezogen und verloren, wären die Kosten erbeblich höher, so um die 10.000,00 EUR
So blieb er nur auf seinen Anwaltskosten und der Hälfte der Gerichtsksoten sitzen.
Das ist unter 2.000,00 EUR.
Bei unserer Justiz wäre das Risiko des Durchziehens zu hoch, zumal mit den 10.000,00 die falschen bezahlt werden, egal von wem.