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Gesundes Volksempfinden

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Begriff

Der Begriff Gesundes Volksempfinden bezeichnete in der Zeit des Dritten Reiches die Einschätzung eines Sachverhalts nach Maßgabe der Anschauungen der vom Führerwillen geprägten nationalsozialistischen Volksgemeinschaft.

Der eigentlich pluralistischen Meinungslandschaft in einer Gesellschaft wurde aus ideologischen Gründen ein gemeinsamer, tief verwurzelter "Wille" zugesprochen, der in seiner individuellen Auslegung der Willkür des Regimes unterlag. Das gesunde Volksempfinden ist die NS-ideologische Interpretation des gesunden Menschenverstandes.

Der so verstandene Begriff wurde als Maßstab von Moral, Rechtspflege, Kunstbeurteilung und als Begründung der Verfolgung und Ermordung von Juden, Homosexuellen (Rosa Winkel), und so genannten Asozialen (Roma, Sinti und Jenische Zigeuner), Lesben, Obdachlose, Suchtkranke, Swingjugend, usw.) angewandt. Der Begriff asozial wurde dabei im Laufe der NS-Zeit auf immer mehr Gruppen ausgedehnt.

Dies führte dazu, dass unter Bezug auf diesen Begriff Strafurteile, z.B. an den Sondergerichten gegen Volksschädlinge gefällt oder nicht genehme Kunstrichtungen (Entartete Kunst) angeprangert und ausgegrenzt wurden.

"wo ein aus verbrecherischem Hang handelnder Missetäter sein Treiben unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse fortsetzt, trifft ihn die vom Volk gewollte und im Sinne des gesunden Volksempfindens aufgebaute und angewandte volle Strenge des Kriegsstrafrechts." Alfred Klütz, Volksschädlinge am Pranger, 1940 (Faks. chronica 13, 769ff.)

Seine Wurzel hat der Ausdruck in der vaterländisch-nationalistischen Philosophie Jakob Friedrich Fries (1773-1843), in dessen zentralem Begriff der "Ahndung" die Gesinnung als objektives Kriterium eine theoretische Grundlage bekam.


Weblinks

Wikipedia: Gesundes Volksempfinden (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundes_Volksempfinden)

Von "https://mein-parteibuch.de/wiki/Gesundes_Volksempfinden"

Diese Seite wurde bisher 346 mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt geändert um 23:11, 19. Nov 2006.


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